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Wearing of GDR awards in the unified Germany
#1
An interesting article.

V. Bestehende Regelungen

Mit Ausnahme des Landes Brandenburg haben die einzelnen Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich bisher keine Bestimmungen erlassen, die die Trageerlaubnis regeln. Im Gesetz über die Stiftung des Feuerwehrehrenzeichens des Landes Brandenburg wird das Tragen nachstehender Aus-zeichnungen der DDR gestattet:

- Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz
- Medaille für Verdienste im Brandschutz
- Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen
- Rettungsmedaille

Die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes hat auf Anfrage der Sächsischen Staatskanzlei mitgeteilt, daß gegen das„Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei“, die verschiedenen Verdienstmedaillen der Organe des Ministeriums des Innern, die „Medaille für ausgezeichnete Leistungen in denbewaffneten Organen des Mdl“, sowie gegen die Medaillen für treue Dienste des Mdl Bedenken (!) bestehen.
Die Bundeswehr hat 1990 in diesem Zusammenhang in einem Fernschreiben an alle Einheiten die vorläufige Anweisung gegeben, die es Soldaten in Uniform, aber auch in Zivil verbietet, Orden, Medaillen oder Abzeichen der DDR in militärischen Anlagen und im Dienst außerhalb militärischer Anlagen zu tragen. Auch Klassifizierungs- und Fallschirmsprungabzeichen der NVA der DDR dürfen an der Uniform der Bundeswehr nicht getragen werden. Es bestehtallerdings die Möglichkeit, nach Anerkennung dazu erbrachter Leistungen (z.B. Fallschirmsprungabzeichen), diese umschreiben zu lassen.

Underlined

Soldiers of the Bundeswehr are not allowed to wear on their unifoms or in civilian clothes any form of GDR awards.

EG: Parachuting and other qualifications can be exchanged for the equivilent BRD awards
Everybody's equal, But some more than others!
"Those who come to us with the sword - will be killed by the sword" - Alexander Nevski
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#2
Apart from Brandenburg no other German ''Bundessland'' has decided on this issue.

Allowed officialy to be worn in Brandenburg:

- Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz
- Medaille für Verdienste im Brandschutz
- Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen
- Rettungsmedaille
Everybody's equal, But some more than others!
"Those who come to us with the sword - will be killed by the sword" - Alexander Nevski
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#3
Vl. Ausländische Auszeichnungen

Ausländische Auszeichnungen, die an ehemalige Angehörige der DDR verliehen wurden, sind von Soldaten der Bundeswehr an das Protokollreferat des Bundesministeriumsder Verteidigung gemäß ZDv 20/15, Kapitel 3, zu melden.

Dieses prüft dann zusammen mit dem Bundespräsidialamt und dem Auswärtigen Amt, ob diese Auszeichnungen getragen werden dürfen.
Zur Zeit erarbeiten das Bundesministerium des Inneren und das Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Ressorts eine Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften.

VII. Zusammenfassung:

1. Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957 in bezug auf die Auszeichnungen der DDR zu überarbeiten.

2. Nach Nr. 2 der Anlage I zu Kapitel II des Einigungsvertrages sind ordnungsgemäß verliehene Orden und Medaillender DDR wie Auszeichnungen nicht mehr bestehender Staaten zu behandeln. Grundsätzlich ist es demnach dem einzelnen überlassen, ob er derartige Auszeichnungen tatsächlichweiter tragen möchte. Eine Einschränkung erfährt diesesdurch einen Protokollvermerk: demnach dürfen Auszeichnungen dann nicht geführt oder getragen werden, wenn dadurch der ordre public der Bundesrepublik Deutschland verletzt würde.

3. Bei folgenden Auszeichnungen bestehen Verbote bzw. Bedenken hinsichtlich des ordre public der Bundesrepublik Deutschland:

[COLOR="Red"]- Auszeichnungen des Ministeriums für Staatssicherheit,
- Auszeichnungen der Grenztruppen der DDR,
- Auszeichnungen der Deutschen Volkspolizei,
- Auszeichnungen der Kampfgruppen,
- Auszeichnungen der FDJ.[/COLOR]

Mit Ausnahme der o. a. Auszeichnungen können wohl die anderen Auszeichnungen der DDR getragen werden.

4. Es besteht also für den einzelnen Ausgezeichneten die Pflicht zu prüfen, ob durch das Weitertragen der ordre public verletzt wird. ihn trifft, wie auch sonst im Ordnungswidrigkeitenrecht, das Risiko einer Verfolgung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 des Ordensgesetzes.
Everybody's equal, But some more than others!
"Those who come to us with the sword - will be killed by the sword" - Alexander Nevski
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#4
Which means that apart from the awards in red, GDR awards can still be worn.


Attached Files
.pdf   trageerlaubnis.pdf (Size: 20.56 KB / Downloads: 17)
Everybody's equal, But some more than others!
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#5
Hi Eddie,

Many thanks for this interesting reading. :thumbsup

Cheers.

Ch.
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